Ute Maigarth-Bleich
Kontakt: maigarth-bleich@sembss.de
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten richten sich nach Art. 39 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), welche ab 25. Mai 2018
gilt.
1. Unterrichtung und Beratung der Seminarleitung und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer
Pflichten nach der EU-DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften,
2. Überwachung der Einhaltung der EU-DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten
einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen
beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
3. Beratung auf Anfrage -im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
gemäß Artikel 35
4. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
5. Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen,
einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.