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FAQs zum Schulpraxissemester am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Stuttgart (Berufliche Schulen)

Die folgenden Informationen und Hinweise beantworten häufig gestellte Fragen zum Schulpraxissemester am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Stuttgart (Berufliche Schulen):

Wie plane ich das Schulpraxissemester zeitlich ein?

Das Schulpraxissemester kann im Frühjahr und/oder Herbst stattfinden, allerdings ist zu beachten, dass die Zeiträume zur Durchführung des Schulpraxissemesters von Studiengang zu Studiengang variieren. Auch wird nicht jedes Modul zu jedem Zeitraum angeboten. Z.T. werden die Begleitveranstaltungen für bestimmte Studiengänge nur einmal pro Jahr angeboten. Wann die Module Ihres Studiengangs stattfinden, erfahren Sie hier: SPS-ÜBERBLICK

Bitte beachten Sie bei Ihrer Terminplanung, dass Begleitveranstaltungen in der letzten Woche der Sommerferien stattfinden können.

Wie melde ich mich zum Schulpraxissemester an?

Die Anmeldung zum Praxissemester ist nur über das Online-Verfahren https://www.lehrer-online-bw.de/Schulpraktika möglich. Dies gilt für jedes Modul der beruflichen Studiengänge (BA-/MA-Wirtschaftspädagogik, BA-/MA-Technikpädagogik, BA-/MA-Ingenieurpädagogik,  BA-/MA- Sozialpädagogik/Pädagogik).

Mehrfachanmeldungen sind dabei nicht zulässig und bilden ggf. ein Ausschlusskriterium.

Kann ich meine Ausbildungsschule wechseln?

Die Ausbildungsschule wird für das gesamte Schulpraxissemester gewählt. Ein Schulwechsel ist nicht möglich.

Kann ich mich vom Schulpraxissemester abmelden? Und wenn ja, wie?

Wenn aus studienorganisatorischen Gründen oder z.B. durch Abbruch des Studiums absehbar ist, dass das Schulpraxissemester oder das Modul, für das Sie angemeldet sind, von Ihnen nicht wahrgenommen werden kann, sollten Sie sich umgehend bei der betreffenden Schule und dem Seminar per Mail praxissemester@seminar-bs-s.kv.bwl.de abmelden. Dies sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit u.U. andere Studierende die Chance haben, diesen Praktikumsplatz zu belegen.

Darf ich an einem  Termin der Begleitveranstaltungen fehlen? 

Das Praktikum an der Schule und die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen sind verpflichtend – es besteht Anwesenheitspflicht. Versäumte Termine müssen ggf. nachgeholt werden (s. Hinweise des Kultusministeriums zur Anwesenheitspflicht http://www.praxissemester-bw.de/Hinweis_Anwesenheitspflicht.pdf

Können im Krankheitsfall Begleitveranstaltungen nicht besucht werden, ist das Seminar umgehend zu benachrichtigen. Innerhalb von drei Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung dem Seminar vorzulegen.

Freistellungen sind generell nicht möglich.

Wie hängen Schulpraktikum und Begleitveranstaltungen zusammen?

Die Begleitveranstaltungen des Seminars und der zugehörige Schulpraktikumsteil hängen zusammen, sind miteinander gekoppelt. Zwischen den einführenden Begleitveranstaltungen und dem Reflexionstag muss der Hauptteil des in diesem Modul vorgesehenen Schulpraktikumsumfangs angesiedelt sein.

Die Begleitveranstaltungen des Seminars liegen zumeist zu Beginn der Praktikumszeiträume. Dazu gehörige Reflexionsveranstaltungen finden i. d. R. am Ende der Praktikumszeiträume statt.

Muss ich die Reihenfolge der Module einhalten?

Die Module sind in der vorgegebenen Reihenfolge und nacheinander zu absolvieren, da sich die Modulinhalte und die Studieninhalte wechselseitig aufeinander beziehen und Zeit zur Reflexion erforderlich ist. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen aus fachlichen Gründen für Direkteinsteiger und für Absolventen des Schulpraxissemesters an einer deutschen Auslandsschule.

Wo finde ich weitere Informationen zum Schulpraxissemester?

Weitere Hinweise zum Praxissemester finden Sie hier https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/schulpraktika

Wie und wo weise ich meine Unterrichtspraxis (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche) des Schulpraktikums nach?

Die Unterrichtsstunden, bei denen Sie hospitiert, assistiert oder angeleitet unterrichtet haben, sind im Berichtsheft zu dokumentieren: 

Berichtsheft, Nachweis für die schulpraktische Tätigkeit Stand: 21.01.2021

Die begleitenden Lehrkräfte bescheinigen die unterrichtliche Tätigkeit.

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